Rechtsprechung
LG Berlin, 13.12.2017 - 84 O 46/10 |
Verfahrensgang
- LG Berlin, 13.12.2017 - 84 O 46/10
- LG Berlin, 13.12.2017 - 22 O 339/16
- KG, 13.12.2018 - 8 U 1/18
- KG, 17.01.2019 - 8 U 1/18
Wird zitiert von ...
- KG, 13.12.2018 - 8 U 1/18
Allgemeine Geschäftsbedingungen zu einem Grundstückskaufvertrag: …
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13.12.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 84 O 46/10 - geändert.Die Ausübungsfläche ist ín der (in Kopie beigefügten) Anlage K 7 des Verfahrens LG Berlin 84 O 46/10 als Fläche A-B-C-D-E-A gekennzeichnet, wobei die einzelnen Abstände A-B ca. 13 m, B-C ca. 15 m, C-D ca. 3 m, D-E ca. 19 m und E-A ca. 10 m betragen.
Jedenfalls hat Rechtsanwalt ... in der mündlichen Verhandlung vom 21.4.2010 vor dem LG Berlin - 84 O 46/10 - den Antrag aus dem Schriftsatz vom 10.3.2010 gestellt, mit dem Widerspruch beschränkt auf den Kostenausspruch eingelegt und geltend gemacht wurde, die Beklagte habe den Anspruch (auf Eintragung des Geh- und Fahrrechts) im nunmehr tenorierten Umfang anerkannt, und hat ferner den Schriftsatz vom 20.4.2010 eingereicht, wonach die Beklagte ihre vertragliche Verpflichtung zur Eintragung einer Grunddienstbarkeit ausdrücklich anerkannt habe.
Das am 13.12.2018 verkündete Urteil des Senats wird wegen einer offenbaren Unrichtigkeit in Satz 1 des Entscheidungstenors dahin berichtigt, dass das Aktenzeichen des angefochtenen Urteils 22 O 339/16 (nicht: 84 O 46/10) lautet.